Ehe- und Familienrecht
Unsere Kanzlei berät und vertritt Mandanten kompetent und zielorientiert in allen Bereichen des Ehe- und Familienrechts.
Dabei zeichnen wir uns durch unsere langjährige Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet aus. Dazu gehört die Gestaltung von individuellen Eheverträgen, notariellen Trennungsvereinbarungen und notariellen Scheidungsfolgenvereinbarungen. Des Weiteren stehen wir unseren Mandanten zur Seite bei der Erstellung von Verträgen im Bereich der nichtehelichen und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Bestehende Verträge überprüfen wir bis ins Detail. Im Fall einer Trennung beraten wir Mandanten umfassend und kompetent in allen Trennungsangelegenheiten wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, insb. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats.
Bei Streitigkeiten vertreten wir die Mandanten außergerichtlich und gerichtlich mit vollem Einsatz. Es ist dabei besonders im Bereich Familienrecht stets unser vorrangiges Ziel, einvernehmliche Einigungen insbesondere zum Wohl der Kinder zu erzielen. Der Tätigkeitsbereich umfasst zudem die Interessensvertretung bei Scheidung nebst Folgesachen wie nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich.
Weitere Schwerpunkte sind der Elternunterhalt, Vaterschaftsanfechtung, und Adoption. Ein besonderes Anliegen ist es uns ebenfalls, Eltern, die Schwierigkeiten mit ihren Kindern haben, über die Hilfsmöglichkeiten zu beraten, die es im Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts gibt.
Ansprechpartnerin für den Bereich des Ehe- und Familienrechts ist in unserer Kanzlei Frau Rechtsanwältin Barbara Biller.