Erbrecht
In unserer Kanzlei finden Sie kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Rechtsfragen.
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen nach ihren individuellen Bedürfnissen. Bestehende Verfügungen von Todes wegen überprüfen wir detailliert. Des Weiteren beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen kompetent und zielorientiert. Die Begleitung unserer Mandanten nach dem Anfall einer Erbschaft und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sind weitere Schwerpunkte unserer langjährigen anwaltlichen Tätigkeit.
Aufgrund unserer besonderen fachlichen Kenntnisse sind wir auch in der Lage unseren Mandanten bei Erbfällen zur Seite zu stehen, die einen land-und forstwirtschaftlichen Bezug aufweisen. Wir gestalten oder überprüfen auch Testamente und Erbverträge mit denen ein landwirtschaftlicher Betrieb übergeht. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Erstellung und Überprüfung von Hofübergabeverträgen unter Lebenden.
Ansprechpartnerin in der Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Barbara Biller