Mietrecht

Das Mietrecht ist durch Gesetzgebung sowie Rechtsprechung einem ständigen, teils erheblichen Wandel unterworfen, dies mit Wirkung oft auch für Altverträge. Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen einer fachgerechten Beratung und Vertretung die konkreten Vereinbarungen und Klauseln eines Mietvertrages auf ihre rechtliche Wirksamkeit hin zu überprüfen und im Rahmen der jeweiligen Vertragsgestaltung aktuelle Rechtsprechung zu beachten, um so Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und die Interessen des Mandanten bestmöglich zu wahren.

Zu unserem Mandanten gehören sowohl Vermieter als auch Mieter.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Markus Griete