Versicherungsrecht

Dem Versicherungsrecht kommt eine immer größere Bedeutung nicht nur im Rahmen der privaten Lebensführung und -vorsorge zu, sondern es ist im Wege der Risikominimierung auch gerade aus sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Berufslebens nicht mehr hinweg zu denken.

Dabei waren durch die gänzliche Neuregelung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008 grundlegende und tiefgreifende Änderungen zur bisherigen Rechtslage zu verzeichnen, wobei für so genannte „Altverträge“ je nach Fallkonstellation auch die Bestimmungen des VVG alt noch heute von Bedeutung sein können.

Durch mit Erwerb des Fachanwaltstitels nachgewiesene Qualifikation und ständige Fortbildung kann im gesamten Bereich des privaten Versicherungsrechts eine kompetente und umfassende Beratung sowie Interessenvertretung, außergerichtlich und gerichtlich, gewährleistet werden, dies in gleicher Weise für Versicherungsgesellschaften, Unternehmen und Privatpersonen als Mandanten.

Das Versicherungsrecht umfasst Rechtsprobleme u.a. aus den Bereichen:

  • Personenversicherungen (z.B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung)
  • Sachversicherungen (z.B. Feuerversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung),
  • Haftpflichtversicherungen (z.B. Privathaftpflicht, Berufshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Arzthaftung, Fahrzeugversicherung, D&O Versicherung)

wobei es gerade im Fall der Personenversicherungen zu vielfältigsten Berührungspunkten mit Leistungsansprüchen auch auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts kommen kann.

Gerne beraten und vertreten wir Sie umfassend sowie in gleicher Weise kompetent und engagiert mit dem Ziel einer zeitnahen und vollständigen Realisierung Ihrer Interessen.

Ansprechpartner: Herr Rechtsanwalt Markus Griete, auch Fachanwalt für Versicherungsrecht.