Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Wird unseren Mandanten eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, vertreten wir Ihre Interessen.
Wurden unsere Mandanten Opfer einer Straftat treten wir als Nebenkläger auf.
Des Weiteren beraten wir unsere Mandanten hier auch hinsichtlich Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz und aus dem allgemeinen Zivilrecht bezüglich von Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Ansprechpartnerin in der Kanzlei ist Frau Rechtsanwältin Barbara Biller. Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall stehen, auch Herr Rechtsanwalt Markus Griete.